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Passangelegenheiten

Der AFVSH betreibt zur Ausstellung und Verlängerung von Pässen eine eigene Passstelle. Dort werden Spieler- und seit 2009 auch Trainerpässe ausgestellt, verlängert oder auch archiviert.

Anschrift:

Marco Stoll
Nikolaus-Matthiesen-Str. 5
24941 Flensburg

Der Spieler- oder Trainerpass ist eine Urkunde. Es ist daher sehr wichtig, dass Angaben auf dem Pass richtig und überprüft sind. Ebenfalls ist es wichtig das die Person für die der Pass ausgestellt wird diesen auch persönlich unterschrieben hat. Die persönliche Unterschrift ist sowohl bei der Erstausstellung als auch bei der Verlängerung unentbehrlich. Ein Pass bei dem falsche Daten eingetragen wurden oder der nicht persönlich unterschrieben wurde gilt als nicht ausgestellt. Ein Spieler mit solch einem Pass nimmt ohne Genehmigung am Spielbetrieb teil.

Spielerwechsel

Der Spielerpass wird immer für das Kalenderjahr ausgestellt und wird mit Ablauf des 31.12. automatisch ungültig. Sobald ein Spieler erstmals für ein Kalenderjahr einen Spielerpass unterschrieben hat, gelten für Ihn die Wechselbestimmungen gemäß der Bundesspielordnung. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Spieler der für ein Kalenderjahr noch nichts unterschrieben hat nicht den Wechselbestimmungen unterliegt.

Wer zwischen dem 03.01. und 01.03. eines Jahres den Verein wechselt benötigt eine Freigabe des abgebenden Vereins. Die Freigabe dient lediglich dem Nachweis, dass der abgebende Verein vom Wechsel des Spielers Kenntnis erhält. Die Freigabe soll daher nur in Ausnahmefällen verweigert werden.

Wer ab dem 01.03. eines Jahres den Verein wechselt benötigt ebenfalls eine Freigabe, erhält jedoch zusätzlich eine Wechselsperre von 5 Pflichtspielen. Im Jugendbereich beträgt die Wechselsperre weniger als 5 Spiele, wenn die aufnehmende Mannschaft in der Saison insgesamt weniger als 10 Pflichtspiele hat, da die Wechselsperre max. die Hälfte der Pflichtspiele beträgt. Hat eine Jugendmannschaft beispielsweise nur 6 Pflichtspiele in einer Saison, beträgt die Wechselsperre nur 3 Spiele.

Die Wechselsperre entfällt wenn:

  • Ein Spieler unter 16 Jahren ist und der abgebende Vereinzustimmt
  • Ein Jugendspieler in einem Kalenderjahr im selben Verein gespielt hat und nach dem Ende der Jugendsaison in die Herrenmannschaft des selben Vereins wechselt. Vorsicht: Hat ein Jugendspieler einen Vereinswechsel hinter sich kann er nicht in die Herrenmannschaft wechseln.
  • Eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurückzieht und dem wechselnden Spieler eine Freigabe erteilt

 

Für Spieler mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft oder Deutsche die aus dem Ausland kommen gibt es weitere Bedingungen.