| Recht Auch der AFVSH hat für Streitfälle einen Instanzenweg. Je nachdem um welche Streitigkeit es gibt unterscheidet sich dieser. Streitfälle im Spielbetrieb: Entstehen durch Strafen die der Ligaobmann auf Grundlage der Bundesspielordnung und/oder der Landesspielordnung verhängt. Gegen fast jede Entscheidung des Ligaobmanns kann Einspruch eingelegt werden. Dieser Einspruch muss fünf Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Ligaobmann eintreffen. Der Einspruch muss begründet sein, mehrere Ausfertigungen enthalten und ein Verrechnungsscheck in Höhe der Einspruchsgebühr muss beiliegen. Bei Nichteinhaltung der formalen Bedingungen kann ein Einspruch aus ebendiesem Mangel abgelehnt werden.
Übrigens: Ein Verrechnungsscheck muss nicht zwingend auf einem Vordruck einer Bank ausgefertigt werden. Es reicht aus wenn die Merkmale gemäß Scheckgesetz vorhanden sind. Streitfälle in allen anderen Fällen: Hierzu unterhält der AFVSH einen eigenen Rechtsaussschuss. Einspruchsstelle ist grundsätzlich die Stelle, gegen deren Entscheidung Einspruch eingelegt wird.
Grundsätzlich sind die möglichen Strafen in der Satzung des AFVSH, in den Lizenzligen des AFVD in der Satzung des AFVD, festgelegt. Das Verfahren regelt die Rechts- und Verfahrensordnung des AFVD in der jeweils aktuellen Fassung.
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