Logo_AFVSH



















 Trainer

Trainer sind in jedem Verein wichtige Multiplikatoren, sie sind die Visitenkarte eines jeden Sportvereins.
 
Gute Trainer zeichnen sich dadurch aus, dass sie fachlich und charakterlich für diese Aufgabe qualifiziert sind. Ein Merkmal guter Trainer ist nicht zwingend immer nur der sportliche Erfolg, sie müssen Ihr Team führen und entwickeln können.
 
Gute Trainer können die Spieler an den Verein binden.
 
 
Ausbildung
 
Der AFVSH bietet regelmäßig Ausbildungslehrgänge zum Trainer C American Football an. Die Ausbildung der höheren Lizenzstufen B und A werden zentral durch den Bundesverband AFV Deutschland angeboten.
 
Der Lehrgang Trainer C American Football umfasst 120 Lehreinheiten gem. den Rahmenrichtlinien Ausbildung des AFVD, jeweils zur Hälfte fachlich und überfachlich ausgelegt.

Weiterbildung

Der AFVSH bietet jährlich Weiterbildungsmaßnahmen an. Diese werden für die Verlängerung der C- Lizenz angerechnet. Weiterbildungsmaßnahmen für höhere Lizenzstufen werden regulär zentral durch den AFVD durchgeführt.

Weiterbildungsmaßnahmen bei denen nicht der AFVD, der AFVSH oder ein anderer Landesverband des AFVD Träger der Maßnahme ist, werden nicht für die Verlängerung anerkannt.

Anerkennung

Bereits vorhandene Trainer- oder Übungsleiterlizenzen können für den Lizenzerwerb teilweise anerkannt werden. Dies gilt ebenso für Personen, deren berufliche Ausbildung überfachliche Inhalte vermittelt hat (bsp. Sportlehrer, Physiotherapeuten).

Auf keinen Fall werden sportfachliche Inhalte z.B. aufgrund einer langen praktischen Tätigkeit anerkannt.

Entsprechende Anträge müssen vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden.


Lizenzierung
 
Die Lizenzierung der Trainer wird durch den AFVD durchgeführt. Dieser stellt einem Trainer nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung eine offizielle Trainer C Lizenz American Football des DOSB aus.
 
Jede Lizenz besitzt eine begrenzte Gültigkeit. Zur Verlängerung der C- Lizenz müssen Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von mind. 15 Lehreinheiten (LE) besucht werden. Die Nachweise verlieren jedoch nach zwei Jahren ihre Gültigkeit, so dass die entsprechenden Maßnahmen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Lizenz besucht werden müssen.
 
Ist eine Lizenz bereits abgelaufen, kann sie im Folgejahr weiterhin mit 15 LE verlängert werden. Im zweiten Jahr nach Ablauf der Lizenz müssen mind. 30 LE nachgewiesen werden. Bei noch älteren Lizenzen müssen die Bedingungen im Einzelfall geklärt werden.
 
Ausstellung/Verlängerung
 
Die Erstausstellung der C- Lizenz wird zentral durch den AFVSH beim AFVD beantragt. Die Verlängerung aller Lizenzstufen und höherer Lizenzen sowie eine eventuell notwendige Ersatzausstellung muss jeder Trainer individuell erledigen.

Trainer die Ihre C- Lizenz verlängern müssen senden Ihre Originallizenz inkl. der Weiterbildungsnachweise und einem frankierten Rückumschlag an die Lizenzstelle des AFVD. Vorher ist die Gebühr von € 20,- auf das Konto des AFVD zu überweisen.

Für die Verlängerung einer B- oder A- Lizenz ist das Verfahren identisch. Hier werden jedoch etwas höhere Gebühren (B: 30,-, A: 50,-) fällig. Da jedoch jede höhere Lizenz die darunter beinhalten, können diese ebenfalls gleichzeitig zur Verlängerung eingesendet werden ohne dass zusätzlich Kosten entstehen.

Lizenzstelle:

Ursula Walz
Wasserwerkstraße 208
68309 Mannheim


 




<<  September 2010  >>
 M  D  M  D  F  S  S 
    1  2  3  4  5
  6  7  8  9101112
13141516171819
20212223242526
27282930